Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten möchte, bedarf nach ยง 11 Abs 1 Nr.8 Buchstabe f TierSCHG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nach Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) erteilt.